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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Ausbildungsverpflichtungen

  • Die aeB Schweiz verpflichtet sich, die Ausbildung gemäss Ausbildungskonzept durchzuführen Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Kursangebotes bei ungenügender Teilnehmendenzahl.

  • Die Studierenden verpflichten sich, dem Unterricht an der aeB Schweiz im Sinne des Ausbildungskonzeptes und unter Berücksichtigung der Absenzenregelung zu folgen.


Ausbildungskosten

  • Die Kosten für die Ausbildung können den Anmeldeunterlagen entnommen werden. Sie sind anteilsmässig pro Semester (kompakte Bildungsgänge) oder pro Modul jeweils im Voraus zu bezahlen.
  • Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Zusätzliche Leistungen, welche im Zusammenhang mit der Nichterfüllung von Kompetenznachweisen entstehen, gehen zu Lasten der Studierenden.
  • Nicht besuchte Sequenzen werden nicht zurück vergütet. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung von Kurssequenzen.


Kursplätze und Durchführung

  • Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Für jedes Bildungsangebot bestehen minimale und maximale Teilnehmendenzahlen. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Kurses bis spätestens 10 Tage vor dem Beginn abgesagt werden. Das Kursgeld wird in diesem Fall erlassen oder zurückerstattet. Ein Angebot kann auch auf einen anderen Standort (Bern, Luzern, Zürich) verlegt werden.


Abmeldungen

Eine Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Diesen Aufwand verrechnet die aeB Schweiz mit Fr. 100.--. Für Abmeldungen gelten folgende Regelungen:

 

Bei Modulen mit bis zu 20 Ausbildungstagen

  • Bei Abmeldungen bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird das Kursgeld erlassen oder zurückerstattet.
  • Bei Abmeldungen später als 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist das Kursgeld für das ganze Modul zu bezahlen. Härtefälle werden individuell geprüft.

Bei Bildungsgängen im Umfang von mehr als 20 Ausbildungstagen

  • Bei Abmeldungen bis 2 Monate vor Kursbeginn wird das Kursgeld erlassen oder zurückerstattet.

  • Bei Abmeldungen später als 1 Monat vor Kursbeginn sind die Ausbildungskosten für das erste Semester des Bildungsgangs bzw. des ersten Moduls zu bezahlen. Härtefälle werden individuell geprüft.

 

Schweigepflicht

  • Die aeB Schweiz verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten in Bezug auf Kenntnisse über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung ihres Auftrages offenbar geworden sind.

  • Auskünfte an aussenstehende Dritte über den Verlauf der Ausbildung von Studierenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.

  • Die Studierenden verpflichten sich, nach Beendigung der Ausbildung Stillschweigen zu wahren in Bezug auf die erworbenen Kenntnisse über persönliche, soziale und berufliche Verhältnisse von Personen (insbesondere von Mit-Studierenden und deren Praxisfeld sowie von Mitarbeitenden der aeB Schweiz).


Versicherung

Die aeB Schweiz schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmenden sind  für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der aeB Schweiz erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen haftet die aeB Schweiz nicht.

Vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses

Die aeB Schweiz behält sich vor, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Beim Vorliegen von Gründen, welche die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen, und ausdrücklich bei einem Verhalten, das den ethischen Grundanforderungen der Erwachsenenbildung und / oder den Grundregeln einer respektvollen Kommunikation widerspricht, können Personen aus einem laufenden Angebot ausgeschlossen werden. Bei der vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses werden die Ausbildungskosten grundsätzlich für das laufende Semester beziehungsweise das laufende Modul geschuldet.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der aeB Schweiz ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen