Höhere Berufsbildung wird gestärkt: Das ändert sich ab 1. Oktober 2026Herzliche Gratulation zum Abschluss
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 entschieden: Die revidierte Berufsbildungsgesetzgebung (BBG) und die angepasste Berufsbildungsverordnung (BBV) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für die höhere Berufsbildung – und damit für viele Menschen in unserer Community – bringt das spürbare Neuerungen. Wir fassen zusammen, was gilt
Was ändert sich?
1. Geschützte Bezeichnung «Höhere Fachschule» Künftig dürfen sich nur noch Anbieter mit einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang «Höhere Fachschule» nennen. Das schafft mehr Transparenz am Bildungsmarkt und macht die HF als Institution sichtbarer.
2. Neue Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» Abschlüsse der höheren Berufsbildung erhalten einen Titelzusatz, der ihre Verortung auf der Tertiärstufe betont:
- Professional Bachelor – für eidgenössische Berufsprüfungen (Fachausweis) sowie für Diplome der höheren Fachschulen
- Professional Master – für eidgenössische höhere Fachprüfungen (Diplom)
Die Zusätze dürfen in den Amtssprachen nur zusammen mit dem jeweiligen geschützten Titel geführt werden. In englischer Sprache sind sie Teil der vereinfachten englischen Titelübersetzung.
3. Englisch als zusätzliche Prüfungssprache Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen ist Englisch neu als zusätzliche Prüfungssprache möglich. Die Amtssprachen bleiben dabei weiterhin obligatorisch.
4. Flexiblere Nachdiplomstudien (NDS HF) Das formale eidgenössische Anerkennungsverfahren für NDS HF entfällt. Höhere Fachschulen können ihre Nachdiplomstudien künftig eigenständig und flexibler lancieren; die Rahmenbedingungen werden neu in der MiVo-HF geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Für Absolvent:innen: Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaber:innen eines Abschlusses der höheren Berufsbildung den passenden Titelzusatz führen – unabhängig davon, wann sie abgeschlossen haben. Dafür werden keine neuen Urkunden ausgestellt. Bei künftigen Absolvent:innen erscheinen die Zusätze direkt auf Fachausweis bzw. Diplom.
Für Bildungsanbieter: Der Wegfall des Anerkennungsverfahrens eröffnet bei den NDS HF neuen Gestaltungsspielraum in der Angebotsentwicklung – ein Punkt, den wir bei der aeB Schweiz mit Interesse weiterverfolgen.
Hintergrund
Die eidgenössischen Räte hatten die Revision am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Sie geht auf das langjährige Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen» zurück und wurde gemeinsam mit den Verbundpartnern – Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt – sowie unter Einbezug der Hochschulen erarbeitet. Ziel ist es, die höhere Berufsbildung als praxisnahen und attraktiven Bildungsweg auf Tertiärstufe zu stärken und langfristig den Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Fach- und Führungskräften zu sichern.
Quellen und weiterführende Informationen
SBFI, Medienmitteilung «Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft» (24.06.2026): https://www.sbfi.admin.ch/de/newnsb/AqnyNTEnktUheNCP6FOoj
SBFI, «Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung»: https://www.sbfi.admin.ch/de/massnahmenpaket-zur-staerkung-der-hoeheren-berufsbildung
FAQ für Absolvent:innen: https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen
