Professional Bachelor und Professional Master
Das Parlament hat den Titelzusatz „Professional Bachelor“ für die Fachausweise und HF-Diplome sowie „Professional Master“ für die Höheren Fachprüfungen beschlossen.
Am 19. Dezember 2025 hat das Parlament haben National- und Ständerat die Änderung des Berufsbildungsgesetzes in den Schlussabstimmungen verabschiedet, mit der u. a. der neue Art. 44a zu Titelzusätzen und vereinfachten englischen Übersetzungen eingeführt wird. Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung können künftig die Titelzusätze „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ verwenden. Der «Professional Bachelor» gilt für eidg. Fachausweise (Berufsprüfungen) sowie HF-Diplome, der «Professional Master» für eidg. Diplome (Höhere Fachprüfungen). Das stärkt die Sichtbarkeit von Abschlüssen auf der Tertiärstufe B und verbessert die internationale Einordnung. Siehe dazu die Botschaft des Bundesrates an das Parlament vom 30. April 2025.
Wichtig: Die Titelzusätze dürfen erst ab Inkrafttreten der BBG-Änderung geführt werden. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum; das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat.
Bedeutung für die Erwachsenenbildungs-Abschlüsse
Diese Änderung ist auch für die Erwachsenenbildung von erheblicher Bedeutung. Der eidg. Fachausweis Ausbilder:in (eidg. Berufsprüfung), das Diplom dipl. Erwachsenenbildner:in HF (Höhere Fachschule) und dipl. Ausbildungsleiter:in mit eidg. Diplom können künftig mit den entsprechenden Titelzusätzen ergänzt werden.
- Ausbilder:in mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Dipl. Erwachsenenbildner:in HF, Professional Bachelor
- Ausbildungsleiter:in mit eidg. Diplom, Professional Master
Vereinfachte englische Übersetzungen
Für Abschlüsse der höheren Berufsbildung sind zusätzlich vereinfachte englische Übersetzungen vorgesehen. Bei HF-Diplomen wird der Abschluss dabei nach dem Muster «Professional Bachelor in …» geführt (mit einer Fach-/Berufsbezeichnung). Die konkrete englische Bezeichnung wird verbindlich im Rahmenlehrplan festgelegt und genehmigt – sie ist erst dann definitiv, wenn sie offiziell publiziert ist. Bis zu dieser Publikation wird die englische Fach-/Berufsbezeichnung nicht abschliessend kommuniziert.
Die aktuelle englische Übersetzung des Diploms Erwachsenenbildner:in HF gemäss SBFI-Berufsverzeichnis lautet: Advanced Federal Diploma of Higher Education in Adult Education. Die vereinfachte englische Übersetzung wird somit voraussichtlich lauten: „Professional Bachelor in Adult Education“.
Professionalisierungsweg in der Erwachsenenbildung
Das SVEB-Zertifikat (Stufe I) und der eidg. Fachausweis Ausbilder:in (Stufe II) sind Bestandteile des Qualifikationswegs in der Erwachsenenbildung. Darauf aufbauend führt Stufe III zum Diplom Erwachsenenbildner:in HF oder zum /zur Ausbildungsleiter:in mit eidg. Diplom. Die Titelzuätze „Professional Bachelor“ und Professional Master“ machen diesen Weg und die Tertiär-Verortung künftig noch sichtbarer.
Was die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master für die Erwachsenenbildung bewirken
- mehr Sichtbarkeit der Abschlüsse in der Bildungslandschaft
- Stärkung der professionellen Anerkennung der Erwachsenenbildung
- bessere internationale Einordnung und Vergleichbarkeit bei gleichzeitigem Erhalt der Praxisnähe
Damit wird die Rolle der Erwachsenenbildung und ihrer Fachpersonen weiter gestärkt. Das entspricht auch der Ausrichtung der aeB Schweiz: Wir gestalten wirkungsvolle Lernräume und unterstützen Entwicklungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen.
FAQ zu den Titelzusätzen
Ab wann dürfen die der Titelzusätze geführt werden?
Erst ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung (nach Ablauf der Referendumsfrist, das Inkrafttreten legt der Bundesrat fest). Erfahrungsgemäss erfolgen Inkraftsetzungen häufig auf ein Datum wie den 1. Januar oder 1. Juli. Das konkrete Datum ist bis zur offiziellen Publikation offen.
Gilt das auch für bereits erworbene Abschlüsse?
Ja. Die Titelzusätz können auch bei bereits erworbenen eidg. Fachausweisen, Diplomen HF und Ausbildungsleiter:in mit eidg. Diplom verwendet werden. Für frühere Abschlüsse werden jedoch keine neuen Diplome oder Fachausweise mit Titelzusatz ausgestellt.
Darf „Professional Bachelor“ oder „Professional Master“ allein verwendet werden?
Nein. Die Titelzusätze sind nur zusammen mit dem geschützten Titel zulässig (z. B. „… HF, Professional Bachelor“, „… mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor“ oder „… mit eidg. Diplom, Professional Master“).
Darf bei HF in Deutsch die Fach-/Berufsbezeichnung als Teil des Titels geführt werden (z. B. „… Professional Bachelor in …“)?
Nein. Eine solche Spezifizierung als Titelzusatz in den Amtssprachen wurde im Parlament verworfen. In den Amtssprachen lautet der Titelzusatz „Professional Bachelor“ ohne Fachrichtungszusatz. Zulässig ist nur die Form zusammen mit dem geschützten HF-Titel, z. B. „dipl. Erwachsenenbildner:in HF, Professional Bachelor“.
Ist in der vereinfachten englischen Übersetzung die Fach-/Berufsbezeichnung erlaubt?
Ja. Die vereinfachten englischen Bezeichnungen sind jedoch Übersetzungen und keine geschützten Titel. Die englische Form soll nur in der offiziell festgelegten und publizierten Version verwendet werden.
Wann ist die die vereinfachte englische Übersetzung der Fach-/Berufsbezeichnung definitiv?
Die konkrete englische Fach-/Berufsbezeichnung ist erst verbindlich, wenn sie offiziell festgelegt und publiziert ist (Rahmenlehrplan bei HF bzw. Prüfungsordnung bei eidg. Fachausweisen).
Bietet die aeB Schweiz Kurse und Bildungsgänge an, die zum Titelzusatz „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ führen?
Ja, die aeB Schweiz bietet für beide Kategorien Kurse und Bildungsgänge an. Absolvent:innen dipl. Erwachsenenbildner:in HF können sich direkt für die höhere Fachprüfung „Ausbildungsleiter:in mit eidg. Diplom“ anmelden, sofern die Praxisvoraussetzungen erfüllt sind. Die aeB bietet Prüfungsvorbereitungen an.
23.12.2025, aktualisiert am 27.12.2025


