Ausbildung zum eidg. Fachausweis Ausbilder/in 50% günstiger
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Bundesbeiträgen
Mit der Subjektfinanzierung fördert der Bund die Höhere berufliche Bildung in der Schweiz. Ab 2018 erhalten die Absolventinnen und Absolventen der Module und Lehrgänge zum eidg. Fachausweis Ausbilder/in an der aeB Schweiz nach dem Abschlussverfahren 50% der Ausbildungskosten vom Bund zurückerstattet.
Alle relevanten aeB-Angebote sind erfasst und die Teilnehmenden erhalten beim Kursbesuch die nötigen Bestätigungen, um die Beiträge ab 2018 zu beantragen.
Das wichtigste in Kürze
Die neuen Bundesbeiträge in zwei Minuten erklärt. Hier das Erklärvideo.
Im Folgenden zeigen wir die Eckpunkte zur Subjektfinanzierung für die Studierenden und für die Institutionen auf und geben Ihnen hilfreiche Links zu weiterführenden Informationen.
Informationen für Absolventinnen und Absolventen
Für welche Kurse erhalten Sie Beiträge und wie hoch sind diese?
Die relevanten Angebote der aeB Schweiz sind auf der Meldeliste für Vorkurse zu den eidgenössischen Prüfungen beim SBFI erfasst.
Eidg. Fachausweis Ausbilder/in (Berufsprüfung)
Sie erhalten –nach Abschluss der Prüfung – Beiträge für:
- die Module 1 bis 5, die Sie im modularen oder im kompakten Bildungsgang an der aeB besucht haben;
- das Modul 3 als Teil des Lehrgangs zum SVEB-Zertifikat Praxisausbilder/in und/oder das Ergänzungsmodul zum SVEB-Zertifikat Kursleiter/in, wenn Sie die weiteren Module zum eidg. Fachausweis auch absolviert haben.
Die Berechtigung gilt für alle Teilnehmenden unabhängig von Wohnkanton und aeB-Standort.
Der Beitrag beträgt 50% der Kosten (oder maximal CHF 9 500).
Weitere Informationen
Für Arbeitgeber und Institutionen
Wenn Sie die Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden für die Ausbildungs- oder Beratungstätigkeit bisher unterstützt haben, können Sie dies weiterhin tun. Bitte beachten Sie folgende Hinweise.
- Beiträge erhalten alle Absolvent/innen der aeB-Lehrgänge zum eidg. Fachausweis Ausbilder/in unabhängig vom Wohnkanton.
- Bundesbeiträge werden nur an Personen ausbezahlt, die ihre Ausbildung selber bezahlt haben. Die aeB stellt deshalb in den Modulen oder Lehrgängen mit eidg. Abschluss die Rechnungen grundsätzlich individuell und nicht an Institutionen aus.
- Abmachungen über eine Vorauszahlung des Arbeitgebers oder eine ergänzende Zahlung von Beiträgen sind möglich und sinnvoll. Der Abschuss einer Weiterbildungsvereinbarung wird empfohlen.
Dank den Bundesbeiträgen wird die Qualifikation im Bereich Ausbilden und Beraten für die Betroffenen günstiger. Auch die Unternehmen und Organisationen müssen künftig weniger hohe Beiträge leisten. Zu hoffen ist, dass dadurch mehr Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden können.
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